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   BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77   

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https://dejure.org/1977,8550
BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77 (https://dejure.org/1977,8550)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1977 - 1 StR 144/77 (https://dejure.org/1977,8550)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1977 - 1 StR 144/77 (https://dejure.org/1977,8550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung aufgrund eines hochgespannten Affektivzustandes - Schuldunfähigkeit bei fehlender Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit - Zusammenwirken von hochgradiger psychischer Erregung und Alkoholeinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes

    Auszug aus BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77
    Ein Täter, dem die Einsicht fehlt, kann schon deshalb keine Hemmungen einschalten (BGHSt 21, 27, 28; GA 1968, 279 zu § 51 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).

    Der Schuldvorwurf geht dahin, daß der Täter den im Tatzeitpunkt schuldausschließenden Affekt während der Entstehung, also noch vor seiner Tat, durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76; Rudolphi in SK StGB § 20 Rdn. 12).

    Vorwerfbar kann schon die hemmungslose Hingabe an Emotionen sein, die erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladungen führen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77
    Ein Täter, dem die Einsicht fehlt, kann schon deshalb keine Hemmungen einschalten (BGHSt 21, 27, 28; GA 1968, 279 zu § 51 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB in seltenen Fällen gegeben sein kann, wenn ein Mensch ohne geistige oder seelische Dauerschäden ausschließlich durch den Höchstgrad seiner Erregung in eine Lage gerät, in der er gänzlich die Selbstbesinnung und die Fassung verliert (BGHSt 11, 20, 23 m. Nachw.).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Vereinzelt ist sogar die "hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen", die "erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladung führen", als hinreichende Grundlage für einen die Schuldminderung ausschließenden Schuldvorwurf angesehen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie vom 8. Februar 1978 - 3 StR 527/77) und die "Pflicht zur Selbstzügelung" selbst für den Fall bejaht worden, daß der Täter die "Affektentladung durch tödliche Schüsse" nicht voraussehen konnte (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urteil vom 5. April 1977 - 1 StR 144/77).
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